Ein Urteil für alle
fly.floh am 28. Februar 2008 um 13:16Die Online-Durchsuchungen wurden gekippt, deshalb möchte Herr Schäuble sie jetzt auch so schnell wie möglich einführen. Moment, da stimmt doch was nicht, also von vorne.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Online-Durchsuchungen in NRW für verfassungswidrig erklärt und damit das bisher einzige in Deutschland existierende Gesetz zur Online-Durchsuchung aus dem Verkehr gezogen. Die Richter haben aber auch die Online-Durchsuchung erlaubt, sollte es “Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” geben. Über das Kippen der NRW-Version der heimlichen Datenschnüffelei freute sich ganz besonders ein gewisser Herr Westerwelle, er sieht “die Aushöhlung der Privatsphäre, wie sie unter Rot-Grün mit Otto Schily begann und wie sie jetzt unter Schwarz-Rot mit Wolfgang Schäuble fortgesetzt werden soll” gestoppt. Den FDP-Politiker, der in NRW für das Gesetz zuständig war erwähnte Westerwelle vorsichtshalber nicht.
Es bleiben also am Ende das Warten auf ein konkretes Gesetz aus Berlin und weiter ausgehöhlte Grundrechte, auch wenn das gestern nur ein kleiner Schritt Richtung Stasi 2.0 wahr, aber der nächste folgt bestimmt.


